Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Kühlungsborner Zimmervermittlung, Inhaberin Frau Anke Schultz e. K., Strandstraße 44, 18225 Kühlungsborn, nachstehend ZV genannt, vermittelt Unterkünfte von privaten und gewerblichen Vermietern, nachstehend Gastgeber genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln sowohl die Tätigkeit des Vermittlers, also das Zustande­kommen und den Inhalt Vermittlungs­vertrages zwischen Gast und ZV, als auch das Zustande­kommen und den Inhalt des Gast­aufnahme­vertrages zwischen Gast und Gastgeber.

Die ZV ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB.

1. Stellung der ZV

Die ZV hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen werden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Zwischen dem Gast und der ZV kommt ausschließlich, soweit nicht anders vereinbart, ein Vermittlungs­vertrag zustande. Eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte Buchung begründet zwischen diesen beiden Parteien ein eigenes Vertrags­verhältnis, den Gast­aufnahmevertrag.

2. Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gast­aufnahme­vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungs­grundlage, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisemittler - mit Ausnahme der ZV selbst - sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts­beschreibung stehen.

Angaben in Katalogen oder ähnlichen Gastgeber­verzeichnissen, sind für den Gastgeber und dessen Leistungs­pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungs­pflicht des Gastgebers gemacht wurden.

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Der für Mitreisende buchende Gast oder der für andere Auftraggeber die Buchung Ausführende hat für alle Vertrags­verpflichtungen wie für eigene einzustehen.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme­erklärung, die keiner Form bedarf, zustande, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber verbindlich sind. Im Regelfall wird durch die ZV als Vertreterin des Gastgebers eine schriftliche Buchungs­bestätigung erfolgen. Weicht der Inhalt der Buchungs­bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruch­nahme der Unterkunft, erklärt.
Unterbreitet der Gastgeber bzw. die ZV auf Wunsch des Gastes/Auftraggebers ein gesondertes Angebot, so gilt dieses Angebot als unverbindlich, es besteht keine Rechtspflicht zur Annahme. Eine Weiter­vermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3. Preise und Leistungen, Umbuchungen, Zahlungen

Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwert­steuer und alle Verbrauchs­kosten ein, soweit diesbezüglich nichts anderes angegeben ist. Kurtaxe wird gesondert ausgewiesen.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungs­bestätigung bzw. den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

Anzahlung

Mit Vertragsschluss ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Endpreises auf das in der Buchungs­bestätigung genannte Konto zu leisten.

Restbetrag

Der Restbetrag ist 28 Tage vor Anreise auf das benannte Konto zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen bis 4 Tage vor Anreise erfolgt die Zahlung am Anreisetag vor Ort bei der ZV.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, bleibt es dem Gastgeber bzw. der ZV als dessen Vertreterin vorbehalten, den Vertrag zu kündigen und die Unterkunft anderweitig zu belegen.

4. Rücktritt, unterbliebene oder verspätete Anreise und vorzeitige Abreise

Im Falle des Rücktritts (Stornierung) später als 28 Tage vor Mietbeginn, unterbliebener bzw. verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung der vereinbarten Miete nebst Zusatz­leistungen grundsätzlich bestehen. Erfolgt der Rücktritt später als 28 Tage vor Mietbeginn, wobei der Eingang der Rücktritts­erklärung bei der ZV maßgeblich ist, und gelingt eine Weiter­vermietung nicht, sind 80 % der vereinbarten Miete zu zahlen. Zusätzlich wird bei jedem Rücktritt (Stornierung) – unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt – sowie bei unter­bliebener Anreise eine einmalige Verwaltungs­gebühr in Höhe von jeweils 25 EUR erhoben.

Der Gastgeber sowie die ZV haben sich im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäfts­betriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderweitige Vermietung der Unterkunft zu bemühen.

Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich in schriftlicher Form an die ZV zu richten.

Im Falle der verspäteten Anreise bzw. der vorzeitigen Abreise ist die ZV in gleicher Weise zu informieren; in diesen Fällen ist, da eine anderweitige Vermietung im Regelfall nicht ohne erheblichen Aufwand und nur mit besonderen Anstrengungen erreicht werden kann, eine (anteilige) Erstattung der Miete ausgeschlossen.

Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, eine Reiserücktritts­versicherung abzuschließen.

5. An- und Abreise

Die Anreise hat so zu erfolgen, dass die Schlüssel­übergabe durch die ZV ab 14:00 Uhr bis zum Schluss der gewöhnlichen Geschäfts­zeiten der ZV gewährleistet werden kann.

Die gewöhnlichen Geschäftszeiten der ZV gelten wie folgt:

Montag bis Freitag 09:30 - 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr (01.11. bis 31.03. bis 15:00 Uhr)
Feiertage nach Absprache
Tägliche Mittagspause 12:30 - 13:00 Uhr

Eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten ist nur im Ausnahmefall und nur nach Absprache möglich. Etwaige aufgrund der Anreise außerhalb der Öffnungs­zeiten der ZV entstehende zusätzliche Kosten sind vom Gast/Auftraggeber zu zahlen. Dieser ist verpflichtet, der ZV spätestens bis zum vereinbarten Anreise­zeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen.

Das Mietobjekt wird dem Gast im Regelfall ab 15:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Sollte der Gast das Mietobjekt ausnahmsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor 18:00 Uhr beziehen können, so wird hierdurch kein Schadensersatz­anspruch begründet.

Die Abreise hat zum vereinbarten Zeitpunkt spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages, zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Der Gast hat Geschirr, Küchengeräte etc. zu reinigen, Geschirrspüler und Kühlschrank auszuräumen und den Müll zu entsorgen.

6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber

Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und Ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers selbst, nur bestimmungs­gemäß, ggf. nach den Benutzungs­ordnungen, und insgesamt pfleglich zu behandeln.

Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich der ZV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Für Notfälle ist bis 21:00 Uhr an der Eingangstür des ZV-Büros eine Telefonnummer hinterlegt.

Der Gast hat dem Gastgeber, der ZV bzw. den von diesen beauftragten Personen, zu Reparatur- und Wartungs­zwecken etc. den Zutritt zum Mietobjekt zu gewähren.

Der Gastgeber oder die ZV als deren Vertreterin kann den Gast­aufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers oder der ZV, den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (z. B. Überbelegung, nicht genehmigte Haustiere), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber bzw. die ZV, so gelten für den Zahlungs­anspruch die Bestimmungen in Ziffer 4 entsprechend.

7. Haftung

Die ZV ist lediglich Vermittler der jeweiligen Gast­aufnahmeverträge. Sie haftet lediglich im Rahmen der Sorgfalts­pflicht bei der Weiterleitung der Angebote der Vermieter, Leistungs­träger sowie der Weiterleitung der Reservierungen an die jeweiligen Vermieter und Leistungs­träger. Eine eventuelle Haftung für Schäden aus dem Vermittlungs­vertrag wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der ZV beschränkt.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber bzw. der ZV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechts­verhältnis. Dieses gilt auch hinsichtlich der Art und des Umfanges und der Höhe von berechtigten Ansprüchen des Gastes.

9. Datenschutz

Der Gast/Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Angaben, die dieser im Rahmen des Vermittlungs­verhältnisses mit der ZV macht, im erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert und, nur soweit erforderlich, Dritten übermittelt werden.

10. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Gastgeber-, des Vermittlungs­vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertrags­abschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages/der AGB im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der jeweilige Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht­werdens vereinbart worden wären.