Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kühlungsborner Zimmervermittlung, Inhaberin Frau Anke Schultz e. K., Strandstraße 44, 18225 Kühlungsborn, nachstehend ZV genannt,
vermittelt Unterkünfte von privaten und gewerblichen Vermietern, nachstehend Gastgeber genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln sowohl die Tätigkeit des Vermittlers, also das Zustandekommen und den Inhalt Vermittlungsvertrages
zwischen Gast und ZV, als auch das Zustandekommen und den Inhalt des Gastaufnahmevertrages zwischen Gast und Gastgeber.
Die ZV ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB.
1. Stellung der ZV
Die ZV hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen werden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Zwischen dem Gast und der ZV kommt ausschließlich, soweit nicht anders vereinbart, ein Vermittlungsvertrag zustande. Eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte Buchung begründet zwischen diesen beiden Parteien ein eigenes Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
2. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisemittler - mit Ausnahme der ZV selbst - sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
Angaben in Katalogen oder ähnlichen Gastgeberverzeichnissen, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen
Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Der für Mitreisende buchende Gast oder der für andere Auftraggeber die Buchung Ausführende hat für alle Vertragsverpflichtungen wie für
eigene einzustehen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung, die keiner Form bedarf, zustande, mit der Folge, dass mündliche und telefonische
Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber verbindlich sind. Im Regelfall wird durch die ZV als Vertreterin des Gastgebers eine schriftliche
Buchungsbestätigung erfolgen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des
Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme ausdrücklich oder schlüssig, z. B.
durch Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft, erklärt.
Unterbreitet der Gastgeber bzw. die ZV auf Wunsch des Gastes/Auftraggebers ein gesondertes Angebot, so gilt dieses Angebot als unverbindlich,
es besteht keine Rechtspflicht zur Annahme. Eine Weitervermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Preise und Leistungen, Umbuchungen, Zahlungen
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Verbrauchskosten ein, soweit
diesbezüglich nichts anderes angegeben ist. Kurtaxe wird gesondert ausgewiesen.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. den ausdrücklich getroffenen
Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
Anzahlung
Mit Vertragsschluss ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Endpreises auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten.
Restbetrag
Der Restbetrag ist 28 Tage vor Anreise auf das benannte Konto zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen bis 4 Tage vor Anreise erfolgt die
Zahlung am Anreisetag vor Ort bei der ZV.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, bleibt es dem Gastgeber bzw. der ZV als dessen Vertreterin vorbehalten, den Vertrag zu kündigen und
die Unterkunft anderweitig zu belegen.
4. Rücktritt, unterbliebene oder verspätete Anreise und vorzeitige Abreise
Im Falle des Rücktritts (Stornierung) später als 28 Tage vor Mietbeginn, unterbliebener bzw. verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung der vereinbarten Miete nebst Zusatzleistungen grundsätzlich bestehen. Erfolgt der Rücktritt später als 28 Tage vor Mietbeginn, wobei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ZV maßgeblich ist, und gelingt eine Weitervermietung nicht, sind 80 % der vereinbarten Miete zu zahlen. Zusätzlich wird bei jedem Rücktritt (Stornierung) – unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt – sowie bei unterbliebener Anreise eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von jeweils 25 EUR erhoben.
Der Gastgeber sowie die ZV haben sich im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderweitige Vermietung der Unterkunft zu bemühen.
Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich in schriftlicher Form an die ZV zu richten.
Im Falle der verspäteten Anreise bzw. der vorzeitigen Abreise ist die ZV in gleicher Weise zu informieren; in diesen Fällen ist, da eine anderweitige Vermietung im Regelfall nicht ohne erheblichen Aufwand und nur mit besonderen Anstrengungen erreicht werden kann, eine (anteilige) Erstattung der Miete ausgeschlossen.
Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
5. An- und Abreise
Die Anreise hat so zu erfolgen, dass die Schlüsselübergabe durch die ZV ab 14:00 Uhr bis zum Schluss der gewöhnlichen Geschäftszeiten der ZV gewährleistet werden kann.
Die gewöhnlichen Geschäftszeiten der ZV gelten wie folgt:
Montag bis Freitag | 09:30 - 18:00 Uhr |
Samstag und Sonntag | 10:00 - 16:00 Uhr (01.11. bis 31.03. bis 15:00 Uhr) |
Feiertage | nach Absprache |
Tägliche Mittagspause | 12:30 - 13:00 Uhr |
Eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten ist nur im Ausnahmefall und nur nach Absprache möglich. Etwaige aufgrund der Anreise außerhalb der Öffnungszeiten der ZV entstehende zusätzliche Kosten sind vom Gast/Auftraggeber zu zahlen. Dieser ist verpflichtet, der ZV spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen.
Das Mietobjekt wird dem Gast im Regelfall ab 15:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Sollte der Gast das Mietobjekt ausnahmsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor 18:00 Uhr beziehen können, so wird hierdurch kein Schadensersatzanspruch begründet.
Die Abreise hat zum vereinbarten Zeitpunkt spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages, zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Der Gast hat Geschirr, Küchengeräte etc. zu reinigen, Geschirrspüler und Kühlschrank auszuräumen und den Müll zu entsorgen.
6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und Ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers selbst, nur bestimmungsgemäß, ggf. nach den Benutzungsordnungen, und insgesamt pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich der ZV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Für Notfälle ist bis 21:00 Uhr an der Eingangstür des ZV-Büros eine Telefonnummer hinterlegt.
Der Gast hat dem Gastgeber, der ZV bzw. den von diesen beauftragten Personen, zu Reparatur- und Wartungszwecken etc. den Zutritt zum Mietobjekt zu gewähren.
Der Gastgeber oder die ZV als deren Vertreterin kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers oder der ZV, den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (z. B. Überbelegung, nicht genehmigte Haustiere), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber bzw. die ZV, so gelten für den Zahlungsanspruch die Bestimmungen in Ziffer 4 entsprechend.
7. Haftung
Die ZV ist lediglich Vermittler der jeweiligen Gastaufnahmeverträge. Sie haftet lediglich im Rahmen der Sorgfaltspflicht bei der Weiterleitung der Angebote der Vermieter, Leistungsträger sowie der Weiterleitung der Reservierungen an die jeweiligen Vermieter und Leistungsträger. Eine eventuelle Haftung für Schäden aus dem Vermittlungsvertrag wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der ZV beschränkt.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber bzw. der ZV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Dieses gilt auch hinsichtlich der Art und des Umfanges und der Höhe von berechtigten Ansprüchen des Gastes.
9. Datenschutz
Der Gast/Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Angaben, die dieser im Rahmen des Vermittlungsverhältnisses mit der ZV macht, im erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert und, nur soweit erforderlich, Dritten übermittelt werden.
10. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Gastgeber-, des Vermittlungsvertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages/der AGB im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der jeweilige Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.